Das Vertragsrecht bildet die Grundlage nahezu jeder rechtlichen Beziehung, ob beim Autokauf, einem Mietvertrag oder komplexen Geschäftsvereinbarungen. Konflikte entstehen, wenn Verträge unklar formuliert sind oder eine Seite ihre Pflichten nicht erfüllt.
Typische Bereiche im Vertragsrecht
-
Kauf- und Werkverträge – z. B. bei Mängeln oder Nichterfüllung.
-
Dienstleistungsverträge – etwa bei fehlerhaften Leistungen oder Zahlungsverzug.
-
AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) – Prüfung auf rechtliche Wirksamkeit.
-
Vergleichs- und Aufhebungsvereinbarungen – sichere Gestaltung, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Für Verbraucher
Als Privatperson sind Sie im Alltag regelmäßig Vertragspartner, sei es beim Online-Kauf, bei Handwerkerleistungen oder beim Abschluss von Miet- und Mobilfunkverträgen. Ich unterstütze Sie bei der Prüfung von Verträgen, der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder der Abwehr unberechtigter Forderungen.
Für Unternehmen & Selbstständige
Unternehmerische Verträge erfordern klare Formulierungen, die rechtlich Bestand haben. Ich entwerfe, prüfe und optimiere Verträge, damit Ihre Interessen geschützt sind. Außerdem übernehme ich die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Geschäftspartnern und Kunden.
Mein Ansatz
Ich setze auf eine verständliche Vertragsgestaltung, damit Sie genau wissen, welche Rechte und Pflichten bestehen. Im Konfliktfall vertrete ich Ihre Interessen, außergerichtlich durch Verhandlungen oder, wenn nötig, auch vor Gericht.

