Über mich

Rechtsanwalt Michael Mohr

Seit vielen Jahren berate und vertrete ich Mandantinnen und Mandanten in unterschiedlichen Rechtsgebieten. Mein Ziel ist es, praxisnahe Lösungen zu finden und Ihre Interessen mit Klarheit und Nachdruck durchzusetzen.

Wer ich bin

Rechtsanwalt aus Überzeugung

“Rechtsberatung bedeutet für mich nicht nur juristische Lösungen zu liefern, sondern Menschen in schwierigen Situationen zu begleiten und Klarheit zu schaffen..”

Michael Mohr

Mein Werdegang

Nach meinem Jurastudium an der Christian Albrechts Universität, Kiel und dem Referendariat am Landgericht Itzehoe sammelte ich erste praktische Erfahrungen in der Nähe von Alicante (Spanien). Dort habe ich Start-Up Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien beraten. Im Jahr 2009 habe ich meine eigene Kanzlei in Brunsbüttel gegründet. Im Jahr 2012 habe ich meine Kanzlei dann in das eigene Haus in der Koogstraße 19 in Brunsbüttel verlegt und bin nunmehr seit dem 01.01.2024 in meinen Räumlichkeiten in der Koogstraße 8.

Bereits während meines Aufenthaltes in Spanien habe ich Mandanten in verschiedenen Rechtsgebieten in Deutschland beraten und vertreten. Das machte mir dann den Anfang 2009 auch erheblich einfacher. Mein Fokus richtete sich schnell auf Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Mietrecht und Sozialrecht. Diese Schwerpunkte haben sich über die Jahre durch meine Tätigkeit und die Bedürfnisse meiner Mandanten herausgebildet. Ich berate aber auch in anderen Gebieten, wie Straf- oder Erbrecht. Mein Motto bei allem ist, transparent zu arbeiten und wenn nötig auch Dinge abzugeben, die man nicht kann.

Meine Werte

Juristische Kompetenz bedeutet für mich mehr, als nur Paragraphen zu kennen. Vertrauen, Klarheit und Praxisnähe sind die Grundlagen meiner Arbeit.

Ich lege Wert darauf, juristische Fragestellungen verständlich zu erklären, sodass Sie jederzeit nachvollziehen können, welche Schritte wir gehen. Entscheidungen treffe ich nicht über Ihre Köpfe hinweg, sondern gemeinsam mit Ihnen.

Schriftsätze verlassen in aller Regel meine Kanzlei erst, wenn Sie als Mandant mir gesagt haben, dass ich alles richtig verstanden habe. Zu diesem Zweck erhalten meine Mandanten immer eine Mail mit den Entwürfen. Denn eine gute Rechtsberatung ist nur dann erfolgreich, wenn sie für Sie nachvollziehbar, transparent und praktisch umsetzbar ist.

Meine Arbeitsweise

Ich nehme mir Zeit, um Ihr Anliegen vollständig zu verstehen. Dazu gehört es, Ihre persönliche Situation ebenso zu berücksichtigen wie die rechtlichen Rahmenbedingungen.

Nach einer gründlichen Analyse erarbeite ich mit Ihnen die passende Strategie, ob es um außergerichtliche Verhandlungen, eine gütliche Einigung oder die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche geht.

Mir ist es wichtig, dass Sie sich gut begleitet fühlen: zuverlässig, erreichbar und engagiert.

FAQ

Was Mandanten oft wissen möchten

Im Erstgespräch schildern Sie mir Ihr Anliegen. Ich prüfe die Unterlagen und erkläre Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten. So bekommen Sie einen klaren Überblick, wie wir weiter vorgehen können.

Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung. Auf Wunsch informiere ich Sie vorab transparent über die zu erwartenden Kosten.

Es ist hilfreich, wenn Sie relevante Unterlagen wie Verträge, Schreiben oder Bescheide mitbringen. Sollten Dokumente fehlen, können Sie diese auch nachreichen.

In der Regel vereinbare ich kurzfristig einen Termin. In besonders dringenden Fällen, etwa bei Kündigungen im Arbeitsrecht, ist oft eine sofortige Rückmeldung möglich.

Nein. Das Formular dient nur zur ersten Kontaktaufnahme. Bitte senden Sie keine sensiblen oder fristgebundenen Informationen. Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch ausdrückliche Annahme zustande

Ja. Viele Anliegen lassen sich telefonisch, per E-Mail oder Videokonferenz besprechen. Für Gerichtstermine bin ich bundesweit tätig.

Meine Schwerpunkte liegen im Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Sozialrecht sowie Mietrecht. Zusätzlich übernehme ich ausgewählte Mandate in weiteren Bereichen, wenn sie zu meinen Kompetenzen passen.

Sehr schnell. Im Arbeitsrecht gilt z. B. eine Frist von drei Wochen für die Kündigungsschutzklage. Auch im Sozialrecht beträgt die Widerspruchsfrist meist nur einen Monat. Melden Sie sich daher möglichst sofort, sobald Sie ein Schreiben erhalten.

Ihre Frage war nicht dabei?